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AG24.ch - die Seite rund um die Schweizer AG

Sie möchten eine Schweizer AG gründen?

Dann sind Sie auf AG24.ch richtig. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für eine AG-Gründung.

Die Schweizerische Aktiengesellschaft bzw. kurz AG (französisch Société Anonyme (SA) ist eine äußerst attraktive Gesellschaftsform im Schweizer Gesellschaftsrecht. 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Schweizer Aktiengesellschaft sind im Obligationenrecht (OR) in den Artikeln 620 bis 771 behandelt. 

Grundsätzliches zur AG-Gründung

Zur Gründung einer Schweizer AG benötigt man mindestens 50.0000 Schweizer Franken.

Eine volliberierte (volleinbezahltes Aktienkapital) Schweizer AG hat ein Aktienkapital von mindestens 100'000 SFr., wobei im Minimum 20% liberiert (hochdt. einbezahlt) werden müssen.

In jedem Fall aber müssen mindestens CHF 50'000 in Form von Bargeld oder Sacheinlagen bei der AG-Gründung nachgewiesen werden.

Der fehlende Teil des Aktienkapitals muß als nicht-liberiertes (schweizerdeutsch für nicht-einbezahltes) Aktienkapital' bilanziert werden, wobei dies nur bei Namenaktien möglich ist.

Inhaberaktien müssen vollumfänglich liberiert (= einbezahlt) werden. D. h., Inhaberaktion können erst nach Volliberierung (Volleinzahlung) des gesamten AG-Kapitals ausgegeben werden, ansonsten würde sich der Verwaltungsrat strafbar machen.

Das Aktienkapital kann als Inhaberaktien und/oder als Namensaktien ausgegeben werden. Der Nennwert einer Aktie beträgt im Minimum einen Rappen (0.01 Franken).

Der Name der Gesellschaft (juristische heißt der Name Firma) muß schweizweit einmalig sein. In der Firma muß die Rechtsform ("AG" oder "Aktiengesellschaft") angegeben sein.

Die sog. Errichtung der Schweizer AG erfolgt durch die Erstellung einer Öffentlichen Urkunde, in der die Statuten, die einzelnen Einlagewerte und die Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten werden.

Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gilt eine Schweizer AG als entstanden - vorher existiert sie als Einfache Gesellschaft mit den im Gesetz festgelegten Haftungsbedingungen der sog. Einfachen Gesellschaft.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung der Schweizer AG finden sich im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) in den Artikeln 629-635.

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July 06. 2011 20:12:45
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